Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nehmen Sie bitte mit unseren verantwortlichen Ansprechpartner:innen Philipp Küchler und Maria Aljes unter waldmoore@nw-fva.de Kontakt auf. Alternativ dazu, können Sie das Problem auch telefonisch melden unter der Nummer 0551/69401-217 oder -105.
Allgemeines
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter waldmoore.de veröffentlichte Themenwebsite der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt zu Waldmooren. Diese Erklärung wurde am 16. Januar 2026 erstellt.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt:
- Vergrößerung und Verkleinerung der Schrift mit den gängigen Browsern; auch der Bildunterschiften in den Lightboxen. Zoombarkeit auf Mobilgeräten.
- Die Inhalte der Seiten passen sich der Bildschirmgröße des jeweiligen Gerätes automatisch an (Responsive Design).
- Vorlesefunktion durch Screenreader oder das Betriebssystem funktioniert.
- Durchgehende Unterstützung des Lesemodus einschließlich intergrierten Vorlesens der Browser Edge und Firefox für den Haupt-Textinhalt (Aktivierung durch die Taste F9. Firefox bietet außerhalb unseres Einflussbereichs keinen Lesemodus auf der Startseite, da sonst keine Navigation zu Verfügung steht).
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften der Barrierefreiheit
Dieser Webauftritt erfüllt wegen der unten aufgeführten Punkte nicht die Anforderungen der BITV 2.0 und ist somit nicht barrierefrei:
- Vereinzelt kommen Wörter in einer anderen Sprache (insbesondere bei Fachbegriffen und Artnamen) vor.
- Texte, Bilder und Grafiken auf der Website sind für forstliche oder naturschutzfachliche Laien gegebenenfalls schwer verständlich.
- Zum Download verlinkte, vor 2026 erstellte, PDF-Dokumente sind in der Regel nicht barrierefrei.
- Einige Stellen der Website sind mit dem Kriterium „Korrekte Syntax“ nicht vollständig vereinbar.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Der Webauftritt der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt zu Waldmooren wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, sie werden sukzessive abgearbeitet.
- Unsere Zielgruppe sind forstlich vorgebildete Waldbesitzende, Forstleute oder Mitarbeitende von Naturschutzbehörden. Von daher kann nicht immer auf fachspezifisches Vokabular verzichtet werden. Auch eine einfachere Sprachgestaltung (ohne Fachwörter) ist bei der Vermittlung von forstlichen beziehungsweise wissenschaftlichen Inhalten nur teilweise möglich.
- Eingebundene extern erstellte Dokumente im Downloadbereich, wie z.B. Vortragsfolien externer Referenten und Zeitschriftenartikel werden außerhalb des Einflussbereichs der NW-FVA erstellt.
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben auf der Seite genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG
im Büro der Nds. Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Postfach 141
30001 Hannover
Telefon: 0511-120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de